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Bürgerentlastungsgesetz

Das Bürgerentlastungsgesetz und das bis zuletzt heftig umstrittene Wachstums-Beschleunigungsgesetz bringt privat wie gesetzlich Krankenversicherten finanzielle Vorteile. Denn damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerfrei gestellt, soweit sie einen gesetzlichen Grundschutz nicht übersteigen. Das entspricht im PKV-Bereich dem Basistarif. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden steuerlich also nur ohne den Schutz für Chefarztbehandlung oder ein 1-Bett-Zimmer anerkannt. Diese Beitragsteile müssen herausgerechnet werden. Entsprechend aufgeschlüsselte Bescheinigungen, die Beschäftigte beim Arbeitgeber vorlegen können, stellen die privaten Krankenversicherer aus. Wenn der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen wird, wird auch die Beitragsrückgewähr der privaten Krankenversicherer abgezogen.