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Erben werden bessergestellt
Ab 2010 werden im Rahmen des Erbschaftssteuerrechts in der Steuerklasse II die Steuersätze von bisher 30 bis 50 Prozent - je nach Erbvermögen - auf 15 bis 43 Prozent verringert. Auch Unternehmererben sollen es künftig leichter haben als im Erbschaftsteuer-Reformgesetz von 2009 vorgesehen.