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Erweiterung des Bußgeldkatalogs

Neu im Bußgeldkatalog: der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt". Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift. Wer einen Pkw ohne Betriebserlaubnis in Betrieb setzt, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 90 EUR rechnen. Handelt es sich um einen Lkw oder Bus, müssen 180 bzw. 270 EUR bezahlt werden. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 EUR zahlen.