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Abgeltungssteuer

Die Einführung der Abgeltungssteuer hat zur völligen Neugestaltung der Anlage KAP geführt. Seit 2009 unterliegen Kapitalerträge bereits an der Quelle der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Quellensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren. Damit ist grundsätzlich die Einkommensteuer abgegolten, die Kapitalerträge brau- chen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben zu werden.