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Sondereinstufung für Fahranfänger

Wir werden immer wieder nach SF-Einstufungen für Verträge von Kindern Ihrer Kunden gefragt, für diese Fälle bieten wir die Sondereinstufung für Fahranfänger (AKB I.2.2.1 lit.
Der Vertrag für einen Pkw kann gleich in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden, wenn auf einen Elternteil des Versicherungsnehmers ein Personenkraftwagen zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF 2 eingestuft ist.
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis: Wir unterstützen das Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ und honorieren die Teilnahme durch einen wesentlich günstigeren Nutzerzuschlag.