So hilft der VdK (Sozialverband): Behördenstress und wenn der Beruf dauerhaft krank macht VdK - , 23.03.2010

In unserer Serie "So hilft der VdK" stellen wir Ihnen interessante Fälle aus der erfolgreichen Rechtsberatung der VdK-Landesverbände vor. In dieser Ausgabe geht es um einen Fall aus dem VdK Nordrhein-Westfalen.

Beispielfall Auszug: ,,doch damit war die Hilfe des VdK für sein Mitglied nicht beendet. Zeitgleich stellte der VdK für Dieler einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin und half bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und Gutachten. Im März 2008 traf der positive Bescheid aus Berlin ein: Dieler wurde rückwirkend zum 1. Juli 2007 eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt, obwohl ein Gutachten des Arbeitsamtes vom Juli 2007 festgestellt hatte, dass er für sechs Stunden täglich arbeitsfähig sei. Die beiden Behörden hatten also Dielers gesundheitliche Probleme völlig unterschiedlich eingeschätzt. VdK-Vorsitzender Caspers freute sich gemeinsam mit Heinz Dieler, dass es dem VdK wieder erfolgreich gelungen ist, eines seiner Mitglieder vor dem gesellschaftlichen Abseits zu bewahren.

VdK-Mitglied Dieler ist derweil 62 Jahre alt und heute sehr froh über die Rente und den GdB: "Eigentlich wollte ich bis 63 oder 65 arbeiten, weil mir die Arbeit Freude gemacht hat. Jetzt habe ich nach dem Behördenstress wieder Sicherheit." (Philipp Wachowiak)



Im Anschluss an eine sofortige ambulante Behandlung trat Dieler Anfang 2006 eine achtwöchige Rehabilitation in einer Reha-Klinik in Bernkastel-Kues an. Der Sozialarbeiter dort hielt ihn für schwerbehindert. Im offiziellen Bericht der Klinik hieß es: Eine "andere Art der Arbeit" sei möglich. Unklare Aussagen, die Heinz Dieler im Ungewissen über seine Zukunft ließen.

Nach dem beruflichen Stress, der ihn krank gemacht hatte, kam jetzt neuer Stress mit den Behörden hinzu: Im Sommer 2006 stellte er einen Antrag auf Schwerbehinderung. Daraufhin wurde ihm im Oktober ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 zuerkannt. Dieler legte sofort Widerspruch ein, da er aus arbeitsrechtlichen und steuerlichen Gründen einen höheren GdB anstrebte. Doch der Widerspruch wurde im Juli 2007 abgewiesen.

Am 24. Juli 2007 reichte Heinz Dieler Klage beim Sozialgericht Düsseldorf ein. Zugleich holte sich das VdK-Mitglied endlich Hilfe beim Landesverband Nordrhein-Westfalen und sprach mit dem Vorsitzenden des 200 Mitglieder zählenden Ortsverbands Kempen, Werner Caspers. Der organisierte umgehend, dass die zuständige VdK-Rechtsabteilung in Düsseldorf in das schwebende Verfahren eintrat. Bei der Verhandlung im April 2009 wurde Dieler dann ein GdB von 50 anerkannt.


Schmerzhafte Nullrunde bei den Renten Artikel der VdK Zeitung vom 16.03.2010

Mit gemischten Gefühlen blicken die Rentnerinnen und Rentner in die Zukunft. Nullrunde, Zusatzbeiträge und drohende Kopfpauschale bereiten vielen Menschen Sorgen.
Keine guten Nachrichten für Rentner: Am 16. März verkündete das Bundesarbeitsministerium, dass es in diesem Jahr keine Rentenerhöhung gibt, also die erste Nullrunde seit 2006 stattfindet. Und es hätte noch schlimmer kommen können. Weil der VdK aber eine Rentenschutzklausel durchgesetzt hat, werden die Renten trotz gesunkener Löhne wenigstens nicht gekürzt.
Die Rentenanpassung ist grundsätzlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres gekoppelt. Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde 2009 die Kurzarbeit ausgeweitet, um einen stärkeren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Dies führte zu einem Absinken der Bruttolohn- und -gehaltssumme. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher stellte letztes Jahr unverzüglich klar, dass eine arbeits-marktpolitisch sinnvolle Maßnahme wie die Ausdehnung der Kurzarbeit nicht zu Lasten der 20 Millionen Rentner gehen dürfe. Als sich Ende April 2009 eine rückläufige Lohnentwicklung abzeichnete, forderte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher in der Öffentlichkeit mit Nachdruck einen „Schutzschirm für Rentner".




Erwerbsminderung als Armutsrisiko

Altersarmut droht aber nicht nur in Ostdeutschland. So hat sich bundesweit insbesondere die Situation der Erwerbsminderungsrentner in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Bei den vollen Erwerbsminderungsrenten sank der durchschnittliche Zahlbetrag von 1996 bis 2008 bei den Männern in den alten Bundesländern von 835 Euro auf 691 Euro, in den neuen Bundesländern von 709 Euro auf 623 Euro. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher fordert deshalb eine bessere soziale Absicherung erwerbsgeminderter Menschen. Insbesondere die Rentenabschläge müssten bei dieser Rentenart wieder abgeschafft werden. „Vorzeitig wegen einer Krankheit oder Behinderung in Rente gehen zu müssen, ist ein schicksalhaftes Ereignis und nicht planbar, Das kann man nicht mit der freien Entscheidung vergleichen, vorzeitig in Altersrente zu gehen. Deshalb sind Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten ungerecht", betonte Mascher.