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Aus dem Arbeitsministerium

Neben einer Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate, der Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld auf 0,41 Prozent und den arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes gibt es auch neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung verharren bei 19,9 Prozent, zur knappschaftlichen Rentenversicherung bei 26,4 Prozent.