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BilMoG verteuert Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung müssen in der Handelsbilanz nun höher angesetzt werden als bisher. Das Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG), das zum 1. Januar 2010 in Kraft trat, schreibt den Unternehmen einen marktnahen Zinssatz zur Kalkulation der betrieblichen Ansprüche vor. Bisher wurde der auch für die Steuerbilanz geltende Satz von 6 Prozent verwendet.