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Selbstständige Arbeit

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit werden in den Anlagen G bzw. S erfasst. Wird der Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, muss zusätzlich noch die Anlage EUR abgegeben werden. Inhaltlich haben sich die Formulare kaum geändert.