Sie sind hier: Aktuelles

Veräußerungsgewinne

Blieben Einkünfte aus Kursgewinnen bisher steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere mehr als ein Jahr lag, sind die Veräußerungsgewinne bei Käufen ab 2009 generell ab dem ersten Euro steuerpflichtig, die bisherige Freigrenze von 512 Euro gibt es nicht mehr. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur noch mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Arten von Erträgen aus Kapitalanlagen ist nicht mehr möglich. Für alle Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne) gibt es gemeinsam nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 beziehungsweise 1602 Euro.