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Profitieren und Verdienen Sie mit staatlichen Förderungen und Sicherheiten

Mit der Einführung des EEG -Gesetz beschlossen die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland, Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien mit hohen staatlichen Subventionieren und steuerlichen Vergünstigungen zu belohnen.


Innovativ und zeitgemäß...
dies ist unser Motto wenn es darum geht, diese staatlichen Subventionieren und steuerlichen Vergünstigungen zu beantragen!

Der Ursprungsgedanke war, den Markt der erneuerbaren Energien jedem zu öffnen, da es in kaum einem anderen Bereich soviel Förderung und Sicherheit gibt, wie in diesem Sektor. Zeitgleich ist der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien jedoch äußerst erträglich und lukrativ.

Das neueste Highlight, das wir Ihnen bieten können, ist ein mit Pflanzenöl betriebenes Blockheizkraftwerk

Das am 29.03.2000 in Kraft getreten und 2004 sowie am 01.01.2009 nachgebesserte EEG ist das Ziel der Bundesrepublik Deutschland, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bis 2020 auf 20% weiter auszubauen. Es wird international als beispielhaft angesehen.


•hohe wirtschaftliche Erträge durch HHO Technik
•sichere Einnahmen für min. 20 Jahre
•garantiert durch das EEG –Gesetz
•NawaRo - Bonus
•kein Konkursrisiko
•hohe Subventionieren durch (erneuerbarer Energien)

Blockheizkraftwerke auf Pflanzenölbasis gehören gemäß EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) in den Bereich Biomasse und unterliegen damit den Vergütungsregelungen des EEG.
Im EEG ist unter anderem der Vergütungszeitraum geregelt, nämlich 20 Jahre sowie die gesicherte Einspeisevergütung.
Mit der Einführung des EEG -Gesetz für erneuerbaren Energien beschlossen die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien staatlich zu subventionieren, in Form von steuerlichen Vergünstigungen, garantierten Einnahmen.

EEG –die rechtliche Grundlage für das Konzept:
Das EEG ist im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich das effektivste Förderinstrument der Bundesregierung.


Blockheizkraftwerke auf Pflanzenölbasis gehören gemäß EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) in den Bereich Biomasse und unterliegen damit den Vergütungsregelungen des EEG.
Im EEG ist unter anderem der Vergütungszeitraum geregelt, nämlich 20 Jahre sowie die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom, dies bedeutet für Sie als Anlagenbetreiber kurz gefasst:
Der Gesetzgeber schreibt dem Netzbetreiber vor, dass er den von Ihnen erzeugten Strom fest für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Folgejahre zu einem gesetzlich festgelegten Preis abnehmen und vergüten muss. Er muss diese „saubere Energie vorrangig behandeln.

Da diese Blockheizkraftwerke* mit Rapsöl laufen, erhalten Sie zudem auf den erzeugten Strom den NawaRo Bonus. Dies ist eine Sonderregelung im EEG für Strom, welcher aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt wird. Hierzu gibt es eine Liste mit Stoffen, auf welche Sie den Bonus erhalten, die so genannte Positivliste.
Hierbei handelt es sich natürlich nur um eine kurze Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen.

Um den Kraftstoffverbrauch der BHKWs zu reduzieren, wir einerseits auf technische Hilfsmittel zurückgegriffen und andererseits wird der Kraftstoff (das Rapsöl) bereits im Tank erwärmt. Dies führt zu einem niedrigeren Kraftstoffverbrauch und senkt somit die Antriebskosten des Betreibers. Die technischen Hilfsmittel kommen aus dem Bereich der Brennstoffzellenforschung. Der Kraftstoffverbrauch kann so um rund 30 % gesenkt werden.

Hinweis: Diese Erläuterung stellt lediglich eine Vorinformation gleichzeitig aber keine Rechtsberatung dar!


Gerne senden Wir Ihnen Unterlagen darüber zu,
oder beraten Sie über diese staatlichen Förderungen und Renditen.