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Wer zahlt bei Sturmschäden?

Wer zahlt bei Sturmschäden?
Auch bei Sturmschäden gilt ein Verursacherprinzip. Deshalb sind, je nach Schadenshergang, entweder die private oder Kfz-Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung oder die Kaskoversicherung zuständig. In der Regel sind Schäden ab Windstärke 8 versichert.

Die entstandenen Schäden müssen Sie so bald wie möglich melden. Grundstücks- und Hausbesitzer sollten zudem ihr Dach auf kleinere Schäden überprüfen und auf ihre Bäume ein Auge haben. Wenn etwa ein erkennbar kranker Baum auf ihrem Grundstück umstürzt und Schaden anrichtet, müssen Sie das unter Umständen selbst zahlen.

Für Schäden, die an eigenen Gegenständen eingetreten sind, haftet in der Regel die Hausratversicherung. Fällt der eigene Baum auf die eigene Veranda und zerstört die neuen Gartenmöbel, ist dafür die eigene Hausratversicherung zuständig. Geht allerdings auch der Wintergarten kaputt, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung – vorausgesetzt, er ist im Versicherungsvertrag enthalten.

Wenn beim Nachbarn ein Schaden verursacht wird, weil Sie z.B. Gegenstände nicht richtig gesichert haben oder Dachziegel von Ihrem Dach geflogen sind, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Betrifft der Schaden ein Auto, ist das die Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt das eigene Auto zu Schaden, tritt hierfür in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein.

Wichtig ist, die Schäden möglichst sofort zu fotografieren und zumindest provisorisch zu beheben, damit keine Folgeschäden eintreten. Wenn gerade keine Handwerker verfügbar sind und Sie selbst die Ausbesserungen vornehmen, sollten Sie auch die eigenen Aufwendungen – Sachkosten und Arbeitszeit - dokumentieren. Diese werden in der Regel dann auch von der Versicherung bezahlt.

Personenschäden werden grundsätzlich von der Krankenversicherung übernommen. Kommt es durch fremdes Verschulden zu zusätzlichen Schäden wie Verdienstausfall, langwierigen Behandlungen oder sogar Spätfolgen, kann Schmerzensgeld und Ersatz für Ausfall, Kosten und Aufwendungen vom Verursacher verlangt werden.

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