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Berechnung der Wohnfläche / gewerbliche Nutzfläche
Wohnfläche ist die (Grundfläche abzüglich*) aller zu Wohnzwecken nutzbaren Räume auf dem Versicherungsgrundstück. Dazu zählen auch Hobby- und Party-Räume auch im Keller- oder Dachgeschoss, sowie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.
*Flächen, mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern werden nur zur Hälfte gerechnet bzw. Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht.
Nicht mitgerechnet werden: Terrassen, Dachgärten, Loggien, Balkone, Treppen, Abstellräume (z.B. im Keller, auf dem Dachboden oder in Nebengebäuden), Waschküchen, Trocken-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume sowie Garagen und Carports.
Diese Vorgaben gelten auch für gewerbliche Nutzflächen, wobei hier allerdings Lagerräume mit zur Nutzfläche zählen.