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Bürgerentlastungsgesetz - Verdienen Sie mit staatlichen Förderungen

Mehr Geld für Kinder - Erben werden bessergestellt

Steuerlicher Grundfreibetrag steigt - Abgasuntersuchung

Erweiterung des Bußgeldkatalogs - Kfz-Onlinezulassung

BilMoG verteuert Pensionsrückstellungen - Aus dem Arbeitsministerium

Neuerungen in der Einkommensteuererklärung - Abgeltungssteuer

Sondereinstufung für Fahranfänger - Veräußerungsgewinne

Renten, Steuerpflichtig? - Vermietung/Verpachtung

Selbstständige Arbeit - Berufsunfähigkeit: Verbesserte Vers. Bedingungen

Mit Wohnriester Förderungen schneller ins eigene Haus

Pr. Haftplicht Erweiterung ohne Mehrkosten

Wohngebäude & Hausrat, Verbesserungen - Wohnfläche, gewerbl. Nutzfläche



Bürgerentlastungsgesetz
Das Bürgerentlastungsgesetz und das bis zuletzt heftig umstrittene Wachstums-Beschleunigungsgesetz bringt privat wie gesetzlich Krankenversicherten finanzielle Vorteile. Denn damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerfrei gestellt, soweit sie einen gesetzlichen Grundschutz nicht übersteigen. Das entspricht im PKV-Bereich dem Basistarif. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden steuerlich also nur ohne den Schutz für Chefarztbehandlung oder ein 1-Bett-Zimmer anerkannt. Diese Beitragsteile müssen herausgerechnet werden. Entsprechend aufgeschlüsselte Bescheinigungen, die Beschäftigte beim Arbeitgeber vorlegen können, stellen die privaten Krankenversicherer aus. Wenn der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen wird, wird auch die Beitragsrückgewähr der privaten Krankenversicherer abgezogen.


Profitieren und Verdienen Sie mit staatlichen Förderungen und Sicherheiten
(werden Sie Energieerzeuger).
Mit der Einführung des EEG -Gesetz für erneuerbaren Energien beschlossen die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien staatlich zu subventionieren, in Form von steuerlichen Vergünstigungen, garantierten Einnahmen u. ä.
EEG –die rechtliche Grundlage für das Konzept:
Das EEG ist im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich das effektivste Förderinstrument der Bundesregierung.

Innovativ und zeitgemäß...
dies ist unser Motto wenn es darum geht, neue Produkte einzuführen. Der Ursprungsgedanke war, den Markt der erneuerbaren Energien jedem zu öffnen, da es in kaum einem anderen Bereich soviel Förderung und Sicherheit gibt, wie in diesem Sektor. Zeitgleich ist der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien jedoch äußerst erträglich und lukrativ.
Das neueste Highlight, das wir Ihnen bieten können, ist ein mit Pflanzenöl betriebenes Blockheizkraftwerke.
Es wird international als beispielhaft angesehen.
Das am 29.03.2000 in Kraft getreten und 2004 sowie am 01.01.2009 nachgebesserte EEG ist das Ziel der Bundesrepublik Deutschland, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bis 2020 auf 20% weiter auszubauen...... Mehr unter ,,Bereiche,, - ,,Subvensionen,,


Mehr Geld für Kinder
Das Wachstums-Beschleunigungsgesetz bringt Familien mit Kindern mehr Geld. Ab 2010 steigt der Kinderfreibetrag von bisher 6.024 EUR auf 7.008 EUR im Jahr. Zugleich wird das Kindergeld um 20 EUR auf 184 EUR für das erste und zweite Kind erhöht.


Erben werden bessergestellt
Ab 2010 werden im Rahmen des Erbschaftssteuerrechts in der Steuerklasse II die Steuersätze von bisher 30 bis 50 Prozent - je nach Erbvermögen - auf 15 bis 43 Prozent verringert. Auch Unternehmererben sollen es künftig leichter haben als im Erbschaftsteuer-Reformgesetz von 2009 vorgesehen.


Steuerlicher Grundfreibetrag steigt
Der steuerliche Grundfreibetrag (Einkommensteuer) steigt infolge des längst beschlossenen Konjunkturpakets II von jährlich 7.834 EUR auf 8.004 EUR im neuen Jahr.


Abgasuntersuchung
Seit dem 1. Januar 2010 wird die bisherige AU-Plakette nicht mehr ausgegeben und ist auch nicht mehr notwendig. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert, dass sowohl Haupt- wie auch Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden wurde.


Erweiterung des Bußgeldkatalogs
Neu im Bußgeldkatalog: der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt". Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift. Wer einen Pkw ohne Betriebserlaubnis in Betrieb setzt, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 90 EUR rechnen. Handelt es sich um einen Lkw oder Bus, müssen 180 bzw. 270 EUR bezahlt werden. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 EUR zahlen.


Kfz-Onlinezulassung
In einzelnen Bundesländern wird die Zulassung eines Kraftfahrzeugs per Internet eingeführt. Dies betrifft unter anderem Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Damit ist ein zeit- und nervenaufreibender Besuch beim örtlichen Zulassungsamt nicht mehr notwendig. Nach erfolgreicher Pilotphase sollen auch die anderen Bundesländer die Onlinezulassung einführen.


BilMoG verteuert Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung müssen in der Handelsbilanz nun höher angesetzt werden als bisher. Das Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG), das zum 1. Januar 2010 in Kraft trat, schreibt den Unternehmen einen marktnahen Zinssatz zur Kalkulation der betrieblichen Ansprüche vor. Bisher wurde der auch für die Steuerbilanz geltende Satz von 6 Prozent verwendet.


Aus dem Arbeitsministerium
Neben einer Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate, der Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld auf 0,41 Prozent und den arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes gibt es auch neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung verharren bei 19,9 Prozent, zur knappschaftlichen Rentenversicherung bei 26,4 Prozent.


Neuerungen in der Einkommensteuererklärung
Die Anlage N ist geringfügig verändert worden und die Anlage AV ist ganz weggefallen. Neu ist die Anlage Vorsorgeaufwand, in dem die Vorsorgeaufwendungen abgefragt werden und in der die „Ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" zu machen sind, die bisher in der Anlage N platziert waren. Ferner wird in diesem Formular jetzt der Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge beantragt.

Abgeltungssteuer
Die Einführung der Abgeltungssteuer hat zur völligen Neugestaltung der Anlage KAP geführt. Seit 2009 unterliegen Kapitalerträge bereits an der Quelle der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Quellensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren. Damit ist grundsätzlich die Einkommensteuer abgegolten, die Kapitalerträge brau- chen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben zu werden.


Sondereinstufung für Fahranfänger
Wir werden immer wieder nach SF-Einstufungen für Verträge von Kindern Ihrer Kunden gefragt, für diese Fälle bieten wir die Sondereinstufung für Fahranfänger (AKB I.2.2.1 lit.
Der Vertrag für einen Pkw kann gleich in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden, wenn auf einen Elternteil des Versicherungsnehmers ein Personenkraftwagen zugelassen und bei uns versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF 2 eingestuft ist.
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis: Wir unterstützen das Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ und honorieren die Teilnahme durch einen wesentlich günstigeren Nutzerzuschlag.


Veräußerungsgewinne
Blieben Einkünfte aus Kursgewinnen bisher steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere mehr als ein Jahr lag, sind die Veräußerungsgewinne bei Käufen ab 2009 generell ab dem ersten Euro steuerpflichtig, die bisherige Freigrenze von 512 Euro gibt es nicht mehr. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur noch mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Arten von Erträgen aus Kapitalanlagen ist nicht mehr möglich. Für alle Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne) gibt es gemeinsam nur noch den Sparer-Pauschbetrag von 801 beziehungsweise 1602 Euro.


Renten, Steuerpflichtig?
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Alle öffentlichen, betrieblichen und privaten Rententräger sind ab dem 1. Oktober 2009 verpflichtet, die Finanzämter über die ausgezahlten Renten zu informieren. Dies gilt für alle Auszahlungen ab 2009 und auch rückwirkend bis 2005. Der Versand der Rentenmitteilungen sollte Ende 2009 abgeschlossen sein.


Vermietung/Verpachtung
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) können größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die zu Wohnzwecken dienen, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. Dies gilt nicht, wenn die Baumaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes anfielen und insgesamt mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen. Unabhängig von der Art der Nutzung können größere Aufwendungen zur Erhaltung eines Gebäudes ebenfalls auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden, wenn es sich um Aufwendungen bei Gebäuden
in Sanierungsgebieten oder Baudenkmälern handelt. Befindet sich die Selbstgenutzte Wohnimmobilie in einem Sanierungsgebiet oder handelt es sich dabei um ein Baudenkmal, können die Erhaltungsaufwendungen wie Sonderausgaben über zehn Jahre mit jeweils bis zu 9 Prozent pro Jahr angesetzt werden.


Selbstständige Arbeit
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit werden in den Anlagen G bzw. S erfasst. Wird der Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, muss zusätzlich noch die Anlage EUR abgegeben werden. Inhaltlich haben sich die Formulare kaum geändert.


Berufsunfähigkeit: Verbesserte Versicherungsbedingungen
Bereits seit Februar gelten darüber hinaus verbesserte Versicherungsbedingungen zu unserer von Morgen & Morgen sowie von Franke & Bornberg mit Höchstbewertungen versehenen Berufsunfähigkeitsversicherung "TopLine". Zudem haben wir über 60 Berufe der preisgünstigen Berufsgruppe 1 zugeordnet, wovon Sie insbesondere mit kaufmännischen Berufen profitieren.


Mit Wohnriester Förderungen schneller ins eigene Haus
Das Wohnriester -Gesetz, die sogenannte „Wohnriester“ (Eigenheimrente) ist beschlossene Sache. Damit bekommen Sie für Hausfinanzierungen und fürs Bausparen hohe staatliche Riester Förderungen. (lesen Sie bitte noch genauer unter Kapitel Bausparen nach)


Privathaftpflichtversicherung: Erweiterung ohne Mehrprämie
Deutliche Erweiterung der Konzepte XL und XXL ohne Mehrprämie, die umfangreichen Erweiterungen, wie z.B. die Mitversicherung bestimmter nebenberuflicher Tätigkeiten, von Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz oder dem AGG, den Einschluss der "Mallorca-Deckung" oder des Verlustes von Kfz-, Möbel- und Tresorschlüsseln, haben wir in einer Synopse aufgelistet.
Privathaftpflicht- Bedingungen, die wir auch für bereits bestehende Verträge anwenden, denen die AHB 2006 oder 2008 zugrunde liegen. Dabei werden Schäden, die ab dem 1.6.2009 eingetreten sind, bereits nach den neuen besseren Bedingungen reguliert.


Wohngebäude und Hausrat: Verbesserte Wohnflächen-Definition
Seit Oktober 2008 basiert die Beitragsermittlung zu unserer Wohngebäudeversicherung auf der Wohnfläche. Damit wurde das wesentlich kompliziertere Ermittlungsverfahren "Wert 1914" abgeschafft, das neben der Wohnfläche auch noch auf Merkmalen wie Bauweise (z.B. Geschosszahl, Dachform) und Bauausstattung (z.B. hochwertige Böden oder Sanitäreinrichtungen) basierte.
Da es jedoch nichts gibt, was nicht noch weiter verbessert werden könnte, haben wir die beitragsrelevanten Flächen neu definiert.
Die Wohnflächen-Definition der Wohngebäudeversicherung gilt - mit kleinen Abweichungen, die wir jeweils in kursiver Schrift hervorgehoben haben - auch für die Hausratversicherung.


Berechnung der Wohnfläche / gewerbliche Nutzfläche

Wohnfläche ist die (Grundfläche abzüglich*) aller zu Wohnzwecken nutzbaren Räume auf dem Versicherungsgrundstück. Dazu zählen auch Hobby- und Party-Räume auch im Keller- oder Dachgeschoss, sowie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.
*Flächen, mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern werden nur zur Hälfte gerechnet bzw. Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht.
Nicht mitgerechnet werden: Terrassen, Dachgärten, Loggien, Balkone, Treppen, Abstellräume (z.B. im Keller, auf dem Dachboden oder in Nebengebäuden), Waschküchen, Trocken-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume sowie Garagen und Carports.
Diese Vorgaben gelten auch für gewerbliche Nutzflächen, wobei hier allerdings Lagerräume mit zur Nutzfläche zählen.